2024 – Gartentipp 11 – Für den Schnitt nicht zu spät

2024 – Gartentipp 11 – Für den Schnitt nicht zu spät

Darf ich Gehölze im Garten nur zwischen Oktober und Februar schneiden?“ Momentan liest man häufig mit Bezug auf den Naturschutz, dass Schnittmaßnahmen nach den 1. März nicht mehr erlaubt sind. Aus gärtnerischer Sicht ist dies aber nicht in allen Fällen sinnvoll. Dennoch ist stets auf den Vogelschutz zu achten. Die Fachleute der Bayerischen Gartenakademie versuchen „Licht ins Dunkel“ zu bringen.

 Das sagt das Bundesnaturschutzgesetz

Es ist verboten, Bäume, die außerhalb des Waldes oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen; zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen. (BNatSchG §39, Abs. 5, Satz 1 Nr. 2)

Dieses zeitlich befristete Verbot gilt also nicht für Bäume im Siedlungsbereich innerhalb von Haus- und Kleingärten sowie Streuobstwiesen. Auch wenn Streuobstwiesen in der freien Natur stehen, sind sie als gärtnerisch genutzte Fläche eingestuft. Das Roden von Bäumen ist also ganzjährig möglich, sofern keine Naturschutzgründe z.B. Brut- und Lebensstätten von Tieren oder Baumschutzverordnungen für Rode- und Schnittmaßnahmen dagegensprechen. Diese Regelungen gilt es zu beachten.

Ein „auf Stock setzen“ (radikaler Schnitt auf ca. 30 cm Triebhöhe) oder komplettes Roden von ganzen Hecken oder Gebüschen ist jedoch auch im Garten verboten. Dies sollte in den Monaten Oktober bis Februar passieren, was auch gärtnerisch sinnvoll ist. In dieser Zeit ist die Vielzahl der Gehölze ohne Laub, was die Schnittmaßnahmen und die Entsorgung des Schnittgutes wesentlich erleichtert. Doch auch hier gibt es eine Reihe von Ausnahmen, die Sie beispielsweise an der Unteren Naturschutzbehörde des Landratsamtes oder der Stadt erfragen können. Dies betrifft z.B. die Verkehrssicherungspflicht, behördliche Anordnungen, geringfügiges Entfernen bei Verwirklichung von Baumaßnahmen.

Umsetzung im Garten

Doch was bedeutet das nun konkret? Was darf ich in der Zeit von März bis September noch schneiden? Grundsätzlich sind Form- und Pflegeschnitte von Hecken und Gehölzen im Garten sowie auf Streuobstwiesen ganzjährig möglich. Dies dient auch zur Gesunderhaltung der Pflanzen. Dürre, vor allem aber kranke Äste und auch ganze Pflanzen können das ganze Jahr über entfernt werden, um der Ausbreitung von Krankheiten und Schädlingen entgegenzuwirken. Beispiele: Feuerbrand, schwarzer Rindenbrand, Borkenkäfer, Obstbaumsplintkäfer.

Der Obstbaumschnitt ist auch erst im März, noch vor der Blüte, empfehlenswert, da die Wunden oft besser heilen als im Winter. Beerensträucher wie Johannisbeere und Stachelbeere können Sie jetzt noch schneiden bzw. gleich zur oder nach der Ernte im Sommer. Ziersträucher, die im Sommer und Frühherbst blühen, erhalten im März/April ebenfalls noch ihren, teilweise kräftigen Rück- und Auslichtungsschnitt (z.B. Sommerflieder, Bartblume, Roseneibisch/Hibiskus, verschiedene Rosen und Clematis). Ein starker Rückschnitt dient auch hier als Pflegeschnitt, damit die Pflanzen vital bleiben und reich blühen. Andere Gehölze werden ausgelichtet, wobei alte, tote, sehr dünne oder zu dicht stehende Äste entfernt werden. Bei frühlingsblühenden Gehölzen (blühend bis Mai/Anfang Juni) erfolgt der Schnitt erst nach der Blüte. So können zahlreiche Insekten profitieren. Das Formieren von Hecken und anderen Gehölzen ist grundsätzlich ganzjährig möglich. Im Garten ist dies sinnvoll ab Mitte Juni bis etwa Ende August, wenn das Triebwachstum abgeschlossen ist. Einzelne lang wachsende Ästchen im Außenbereich können Sie stets mit der Schere einkürzen.

Grundsätzlich den Vogelschutz beachten!

Das Bundesnaturschutzgesetz schützt vor allem brütende Vögel, weshalb radikale Schnittmaßnahmen nur in definierten Zeiträumen erlaubt sind. Doch kontrollieren Sie grundsätzlich vor allen Schnitteingriffen die (Hecken-)Gehölze auf Nester! Fliegen Vögel immer wieder in die Hecke oder in die Sträucher, so können Sie davon ausgehen, dass sich dort ein Nest befindet. Verschieben Sie Schnittmaßnahmen, auch Formschnitte auf die Zeit, wenn die Jungvögel ausgeflogen sind. Erfreuen Sie sich an den munteren Tieren, die bei der Fütterung der Jungen sehr viele Blattläuse, Fliegen, Räupchen und andere Insekten aus dem Garten holen und somit Schädlinge reduzieren.

Doch Hecken und Gehölze bieten weit mehr: sie sind nicht nur Nistplatz, sondern auch Unterschlupf und Ruheraum sowie Nahrungsquelle für verschiedene Tiere. Hecken und andere Gehölze sind wertvolle Gestaltungselemente im Garten. In einem naturnahen Garten liegen fachlich gute gärtnerische Praxis und Naturschutz nahe beieinander.

  

(Bilder:  Verschiedene Autoren © Bayerische Gartenakademie an der LWG Veitshöchheim)

Wenn Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich an das Gartentelefon (0931/9801-3333) oder schreiben Sie eine E-Mail an bay.gartenakademie@lwg.bayern.de

Bilder und Text: © Bayerische Gartenakademie an der LWG Veitshöchheim, mit freundlicher Genehmigung